Nationale & regionale Filmförderungen
Österreich bietet auf nationaler wie auf regionaler Ebene zahlreiche Filmförderungen an, um ein unabhängiges Filmschaffen zu ermöglichen. Sofern nicht bereits Kontakte zu heimischen Produzent:innen bestehen, kann FILM in AUSTRIA zwischen internationalen und österreichischen Produktionsunternehmen vermitteln.
Weitere nationale Förderungen
Neben FISA+ gibt es auf Bundesebene folgende Filmfördereinrichtungen:
- 01
Österreichisches Filminstitut
Das Österreichische Filminstitut (ÖFI) ist die größte Fördereinrichtung von Österreich. Als bundesweite Institution fördert das ÖFI das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten. Gefördert werden österreichische Kinofilme bzw. diesen gleichgestellte Koproduktionen (Spiel- und Dokumentarfilme; Mindestlänge von 70 Minuten bzw. bei Kinderfilmen 59 Minuten und bei Nachwuchsfilmen 45 Minuten).
Die Antragsberechtigung setzt eine ausreichend fachliche Qualifikation und bei Firmen einen Sitz bzw. eine Zweigniederlassung im Inland oder bei Personen die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. einen Wohnsitz in Inland (im Falle von EU-Bürger:innen) voraus.
Die Förderbereiche umfassen Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung (Festivalteilnahmen und Kinostart), Verbreitungsmaßnahmen, berufliche Weiterbildung
Die Förderentscheidungen werden von einer Projektkommission getroffen (projektbezogene Filmförderung). Diese tagt zumindest vier Mal im Jahr. Mittels der erfolgsabhängigen Filmförderung (Referenzfilmförderung) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung eines neuen Films, wenn der Referenzfilm eine Mindestanzahl an Referenzpunkten erreicht hat.
Zusätzlich zu der selektiven Förderung wird das ÖFI ab Januar 2023 das Anreizsystem ÖFI+ abwickeln. Weitere Informationen folgen!
- 02
Film- und Fernsehabkommen
Ziel des Film- und Fernsehabkommens zwischen dem Österreichischen Filminstitut und dem Österreichischem Rundfunk (ORF) ist, zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen, insbesondere zur Herstellung österreichischer Kinofilme, beizutragen. Fördervoraussetzung ist die Basisfinanzierung durch das Filminstitut bzw. im Falle der Nachwuchs- und Innovationsförderung einer anderen filmfördernden Institution. Rund 10% der jährlichen Mittel sind für Nachwuchs- und Innovationsprojekte vorgesehen.
Die Förderentscheidungen werden von der „Gemeinsamen Kommission“ getroffen, bestehend aus sechs Mitgliedern, von denen drei Mitglieder vom Filminstitut und drei Mitglieder vom ORF benannt werden.
Diese tagt in der Regel vier Mal im Jahr.
- 03
Fernsehfonds Austria
Die RTR-GmbH verwaltet den Fernsehfonds Austria und erhält dafür jährlich ein Budget von 13,5 Mio. Euro aus einem Teil der Gebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz, zur Förderung der Herstellung von Fernsehfilmen (einschließlich Fernsehserien, -reihen und -dokumentationen) und deren Verwertung.
Förderungsvoraussetzungen (Auszug)
Erfüllung von mindestens drei Kriterien betreffend „Kultureller Inhalt“, u.a.:
Produktion spielt in Österreich / EWR
Verwendung österreichischer Motive und Drehorte
Mitwirken von Filmschaffenden aus Österreich / EWR
Mindestlänge von 45 Minuten
Antragsberechtigt sind qualifizierte unabhängige Filmproduktionsunternehmen mit Betriebstätte bzw. Zweigniederlassung in Österreich
Vorrausetzung ist die Beteiligung einer oder mehrerer Fernsehveranstalter in Höhe von mindestens 30% an den Herstellungskosten
Fernsehveranstalter dürfen die Rechte an Fernsehfilmen und Dokumentationen für höchstens sieben Jahre, an Serien für höchstens zehn Jahre erwerben
Die maximale Förderungshöhe beträgt 20% der angemessenen Gesamtherstellungskosten, in Ausnahmefällen bis zu 30%
Projekte mit hohen Aufwendungen in Österreich und Projekte mit hohem ausländischem Finanzierungsanteil können besonders berücksichtigt werden
Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Pro Jahr sind vier Einreichtermine vorgesehen. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme des Fachbeirates durch die Geschäftsführung für den Fachbereich Medien der RTR-GmbH getroffen.
Ab Januar 2023 betreut der RTR nur noch Projekte mit einem Budget von unter 1,5 Mio. Euro.
- 04
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung IV/3 - Film
Die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes fördert innovative Projekte in den Bereichen Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilm sowie talentierte junge FilmemacherInnen.
Die Förderbereiche umfassen neben der Stoff- und Projektentwicklung über die Herstellung bis zur Verbreitung auch noch Stipendien, Programmkinos, Festivals u. Ä.
Antragsberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. mit Wohnsitz im Inland (seit mindestens drei Jahren). In der Regel gibt es drei Einreichtermine im Jahr (zum Teil unterschiedlich in den einzelnen Förderbereichen). Die Förderungen werden auf Empfehlung eines Beirates vergeben.
FISAplus & ÖFI+
pdf, 3 MBRegionale Förderungen
Die Filmförderungen der Bundesländer basieren überwiegend auf dem Kulturförderungsgesetz und sind direkt bei den Kulturabteilungen der jeweiligen Landesregierungen angesiedelt oder treten als selbstständig agierende Institutionen auf. In diesen Fällen sind oftmals auch die regionalen Film Commissions mit der Abwicklung der Förderung betraut.
Einreichungen sind in der Regel jederzeit möglich.
- 01
Burgenland
Filmprojekte von Institutionen und Einzelpersonen werden im Rahmen einer kleinen Herstellungsförderung subventioniert. Darüber hinaus werden Stipendien für „künstlerische Ausbildung“ vergeben. Maßgeblich sind der Regionalbezug, die künstlerische Qualität sowie die Empfehlungen des zuständigen Kulturbeirates.
- 02
Kärnten
Gefördert werden in erster Linie kleinere Filmprojekte auf künstlerisch hohem Niveau sowie Nachwuchsfilmprojekte, die einen kulturellen Bezug zu Kärnten beinhalten.
Die Carinthia Film Commission wurde mit der Filmförderung von Kino- und TV-Produktionen seitens des Land Kärntens beauftragt und steht den Filmschaffenden als beratende Organisation bei Dreharbeiten im Land Kärnten zur Verfügung. Die Förderung bezieht sich auf Projektentwicklung, Herstellung sowie Verwertung. Projekte, die den Förderrichtlinien entsprechen und einen kulturellen Bezug zu Kärnten beinhalten, erhalten einen adäquaten Produktionskostenzuschuss.
- 03
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich fördert Filmproduktionen in den Bereichen Kino, TV, Nachwuchs und Kunst, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen. Zusätzlich werden neben den kulturellen auch die touristischen Aspekte beurteilt. Darüber hinaus gelten folgende Richtsätze bei der Herstellung von Kino- bzw. TV-Projekten in Bezug auf den Niederösterreich-Effekt. Bei Dokumentarfilm 100%, bei Spielfilm: 150% und Fernsehserien mindestens 200% der Förderhöhe. Der Richtwert für die Förderhöhe liegt bei ca. 4 - 10% der Herstellungskosten.
Lower Austrian Film Commission
Hier gibt es ein Showreel.
- 04
Oberösterreich
Für Filmprojekte aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug werden Förderung für Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung vergeben. Die maximale Förderhöhe liegt bei 10% der förderbaren Kosten. Unter Einbeziehung künstlerischer, touristischer und wirtschaftlicher Aspekte werden qualifizierte Filmschaffende bei der Realisierung von Filmprojekten nicht nur materiell, sondern auch immateriell unterstützt.
- 05
Salzburg
Die freie Filmförderung des Bundeslandes Salzburg versteht sich in erster Linie als Filmkunstförderung. Gefördert werden Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme.
Bei der regionalen Film Commission des Landes Salzburg ist die Förderung von kommerziellen Filmproduktionen im Bereich Kino und TV angesiedelt. Insbesondere der gesamt- bzw. filmwirtschaftliche Effekt für das Land Salzburg, ist Richtschnur für die Beurteilung der Attraktivität eines Projektes. Mindestens 200% der Fördermittel müssen im Land Salzburg ausgegeben („Salzburg-Effekt“) und mindestens 100% der Fördermittel müssen auf Lieferungen und Leistungen der Salzburger Filmwirtschaft entfallen („Salzburger Filmbranchen-Effekt“). Eine weitere Voraussetzung ist die nachweisliche internationale Verwertbarkeit. Bevorzugt werden Förderungswerber / Förderungswerberinnen, die ihren Wohnsitz oder Betriebsstandort im Bundesland Salzburg haben. Die Förderungsbereiche umfassen Kinofilme und Fernsehproduktionen.
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- 06
Steiermark
Cine Styria Film Commission und Fonds
Gefördert werden Kino- und TV-Produktionen mit Bezug zur Steiermark. Die Projekte müssen zumindest teilweise in der Steiermark realisiert werden und touristische sowie wirtschaftliche Effekte in der Steiermark erzielen. Mindestens das Eineinhalbfache der Fördersumme ist im Bundesland auszugeben. Weiteres wesentliches Kriterium ist die internationale Verwertbarkeit der Projekte.
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Cine Art ist die steirische Filmförderung für künstlerische Kino- und TV-Produktionen. Wert gelegt wird auf filmästhetische Aspekte sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem audiovisuellen Medium.
Die Film Commission ist die zentrale Service-, Anlauf- u. Förderstelle für Filmschaffende in Graz. Unterstützt werden sowohl Kino- als auch Fernsehprojekte. Neben der finanziellen Unterstützung bieten sie Produzenten, die ihr Projekt in Graz realisieren, ein umfassendes Serviceangebot.
- 07
Tirol
Für den Bereich „Film, Video, Medienkunst“ werden Jahresförderungen für Institutionen sowie Projektförderungen und Arbeitsstipendien zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist unter anderem der Tirol-Bezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch).
Cine Tirol bietet die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Kino und TV-Projekte in Form eines nicht rückzahlbaren Produktionskostenzuschusses. Darüber hinaus werden durch das Cine Tirol Location Service umfangreiche Informationen und Hilfestellungen angeboten. Förderungsvoraussetzungen sind der inhaltliche Tirol-Bezug des Projektes sowie der wirtschaftliche Tirol-Effekt (produktionsbedingte Ausgaben vor Ort). Kriterien für die Beurteilung durch Cine Tirol sind auch die künstlerische Qualität des Filmprojektes und dessen internationale Verwertbarkeit. Antragsberechtigt sind künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte Produzenten / Produzentinnen.
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- 08
Vorarlberg
Die Förderbereiche umfassen künstlerische Filmprojekte (inkl. Filmfestivals und kleinere Kinos) sowie regional-wirtschaftlicher und touristisch-kultureller Filmprojekte. Seit 2014 gibt es diesen zusätzlichen, zweckgebunden Fördertopf in Höhe von 250.000 Euro. Unterstützt werden Filme, die Vorarlberg als Kultur-, Wirtschafts- oder Tourismusstandort thematisieren. Förderkriterien sind Qualität, Vorarlberg-Bezug, Verwertbarkeit und Reichweite. Die Förderung beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten, höchstens aber 150.000 Euro pro Produktion. Antragsberechtigt sind österreichische sowie internationale Produktionen (EWR-Raum).
- 09
Wien
Der Filmfonds Wien ist die größte regionale Förderinstitution Österreichs. Die Stadt Wien finanziert den Fonds mit rund 11 Millionen Euro jährlich. Damit unterstützt der Filmfonds Wien nicht nur die Qualität und Vielfalt des österreichischen Films, sondern auch die Wiener Kinolandschaft. Gefördert werden können Spielfilme (Mindestlänge von 70 Minuten), Kinder- und Dokumentarfilme (Mindestlänge: 59 Minuten) für Kino und TV. Entscheidende Kriterien für eine Förderung sind die kulturelle, künstlerische und wirtschaftliche Bedeutung eines Projekts. Letztere wird am Wiener Filmbrancheneffekt gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen.
Die Förderbereiche umfassen:
Projektentwicklung
Herstellung
Kinostart
Sonstige Verwertungsmaßnahmen
Strukturmaßnahmen
Kinoförderung
Förderentscheidungen werden von einer Jury bzw. der Geschäftsführung getroffen. In der Regel gibt es vier Einreichtermine pro Jahr.
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Das Vienna Film Incentive fördert internationale fiktionale und non-fiktionale Projekte (z. B. Spielfilme, Spielfilmserien und Dokumentationen) für Kino, Fernsehen und VoD-Plattformen mit einer Mindestlaufzeit von 45 Minuten, die in Wien gedreht werden und für den internationalen Vertrieb bestimmt sind. Die Produktionen müssen mindestens zwei volle Drehtage in Wien durchführen.
Gefördert werden Ausgaben, die direkt mit den Dreharbeiten in Wien in Zusammenhang stehen.
Die Kulturabteilung (MA 7) der Stadt Wien fördert Projekte im Bereich der Filmkunst (z.B. Produktion, Festival, Institution). Voraussetzung ist ein „Wien-Bezug“.