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Film in Austria setting
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Förderungen

Nationale & regionale Filmförderungen

Österreich bietet auf nationaler wie auf regionaler Ebene zahlreiche Filmförderungen an, um ein unabhängiges Filmschaffen zu ermöglichen. Sofern nicht bereits Kontakte zu heimischen Produzent:innen bestehen, kann FILM in AUSTRIA zwischen internationalen und österreichischen Produktionsunternehmen vermitteln.

Weitere nationale Förderungen

Neben FISAplus gibt es auf Bundesebene folgende Filmfördereinrichtungen:

  1. 01

    Das Österreichische Filminstitut (ÖFI)Österreichische Filminstitut (ÖFI) (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) ist die zentrale Förderstelle für Kinofilmproduktionen in Österreich. Es unterstützt Projekte mit kulturellem und wirtschaftlichem Fokus – von der Idee bis zur Verwertung.

    Was wird gefördert?

    • Kinofilme und gleichgestellte Koproduktionen (Spiel- und Dokumentarfilme)

      Mindestlänge:
      • 70 Minuten (Standard)
      • 59 Minuten (Kinderfilme)
      • 45 Minuten (Nachwuchsfilme)

    Wer kann einreichen?

    • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich (auch EU-Bürger:innen)
    • Firmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Österreich
    • Nachweis fachlicher Qualifikation erforderlich

    Förderbereiche

    • Stoff- und Projektentwicklung
    • Herstellung
    • Verwertung (z. B. Festivalteilnahmen, Kinostart)
    • Verbreitung
    • Weiterbildung

    Wie wird entschieden?

    • Eine Projektkommission entscheidet über die Förderungen – mindestens vier Sitzungen pro Jahr.
    • Zusätzlich gibt es die Referenzfilmförderung: Wenn ein bereits geförderter Film bestimmte Erfolgskennzahlen erreicht, kann ein neues Projekt unterstützt werden.
  2. 02

    Ziel des Film- und FernsehabkommensFilm- und Fernsehabkommens (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) zwischen dem Österreichischen Filminstitut (ÖFI) und dem ORF stärkt die Zusammenarbeit von Film und Fernsehen – mit dem Ziel, die Produktion österreichischer Kinofilme zu fördern.

    Voraussetzungen

    • Basisfinanzierung durch das ÖFI
    • Bei Nachwuchs- und Innovationsprojekten: Förderung durch eine andere filmfördernde Institution

    Rund 10 % der jährlichen Mittel sind speziell für Nachwuchs- und Innovationsprojekte reserviert.

    Entscheidungsgremium

    Die Förderentscheidungen trifft die Gemeinsame Kommission:

    • 6 Mitglieder: je 3 vom ÖFI und vom ORF
    • Tagt in der Regel vier Mal pro Jahr
  1. 03

    Der Fernsehfonds AustriaFernsehfonds Austria (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) wird von der RTR-GmbH verwaltet und unterstützt die Produktion und Verwertung von Fernsehfilmen, Serien, Reihen und Dokumentationen. Dafür stehen jährlich 13,5 Mio. Euro aus Rundfunkgebühren zur Verfügung.

    Wer kann einreichen?

    • Unabhängige Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Österreich
    • Voraussetzung: Beteiligung eines oder mehrerer Fernsehsender mit mindestens 30 % der Herstellungskosten

    Was wird gefördert?

    • Produktionen mit kulturellem Bezug zu Österreich oder dem EWR, z. B.:
      • Drehorte in Österreich
      • österreichische Motive
      • Mitwirkende aus Österreich oder dem EWR
    • Mindestlänge: 45 Minuten

    Förderkonditionen

    • Max. 20 % der Herstellungskosten, in Ausnahmefällen bis zu 30 %

      Besonders berücksichtigt werden:

      • Projekte mit hohen Ausgaben in Österreich
      • Projekte mit hohem ausländischem Finanzierungsanteil
    • Förderform: nicht rückzahlbare Zuschüsse

    Ablauf

    • Vier Einreichtermine pro Jahr
    • Entscheidungen trifft die Geschäftsführung der RTR nach Empfehlung des Fachbeirats und unter Berücksichtigung der Förderziele

    Hinweis

    Seit Jänner 2023 werden nur noch Projekte mit einem Gesamtbudget unter 1,5 Mio. Euro betreut.

  2. 04

    Die Kunstsektion des BundeskanzleramtesKunstsektion des Bundeskanzleramtes (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) fördert kreative und innovative Filmprojekte – vom Spiel- und Dokumentarfilm bis hin zu Animations- und Experimentalfilm. Auch junge Talente werden gezielt unterstützt.

    Was wird gefördert?

    • Stoff- und Projektentwicklung
    • Herstellung und Verbreitung
    • Stipendien, Programmkinos, Festivals u. Ä.

    Wer kann einreichen?

    • Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder
      Wohnsitz in Österreich seit mindestens drei Jahren

    Ablauf

    • In der Regel drei Einreichtermine pro Jahr
      (je nach Förderbereich unterschiedlich)
    • Entscheidungen erfolgen auf Empfehlung eines Beirats

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Regionale Förderungen

Die Filmförderungen der Bundesländer basieren überwiegend auf dem Kulturförderungsgesetz und sind direkt bei den Kulturabteilungen der jeweiligen Landesregierungen angesiedelt oder treten als selbstständig agierende Institutionen auf. In diesen Fällen sind oftmals auch die regionalen Film Commissions mit der Abwicklung der Förderung betraut.

Einreichungen sind in der Regel jederzeit möglich.

  1. 01

    Land BurgenlandLand Burgenland (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Filmprojekte von Institutionen und Einzelpersonen werden im Rahmen einer kleinen Herstellungsförderung subventioniert. Darüber hinaus werden Stipendien für „künstlerische Ausbildung“ vergeben. Maßgeblich sind der Regionalbezug, die künstlerische Qualität sowie die Empfehlungen des zuständigen Kulturbeirates.

  2. 02

    Land KärntenLand Kärnten (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Gefördert werden in erster Linie kleinere Filmprojekte auf künstlerisch hohem Niveau sowie Nachwuchsfilmprojekte, die einen kulturellen Bezug zu Kärnten beinhalten.

    Carinthia Film CommissionCarinthia Film Commission (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Die Carinthia Film Commission wurde mit der Filmförderung von Kino- und TV-Produktionen seitens des Land Kärntens beauftragt und steht den Filmschaffenden als beratende Organisation bei Dreharbeiten im Land Kärnten zur Verfügung. Die Förderung bezieht sich auf Projektentwicklung, Herstellung sowie Verwertung. Projekte, die den Förderrichtlinien entsprechen und einen kulturellen Bezug zu Kärnten beinhalten, erhalten einen adäquaten Produktionskostenzuschuss.

  3. 03

    Land NiederösterreichLand Niederösterreich (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Das Land Niederösterreich fördert Filmproduktionen in den Bereichen Kino, TV, Nachwuchs und Kunst, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen. Zusätzlich werden neben den kulturellen auch die touristischen Aspekte beurteilt. Darüber hinaus gelten folgende Richtsätze bei der Herstellung von Kino- bzw. TV-Projekten in Bezug auf den Niederösterreich-Effekt. Bei Dokumentarfilm 100%, bei Spielfilm: 150% und Fernsehserien mindestens 200% der Förderhöhe. Der Richtwert für die Förderhöhe liegt bei ca. 4 - 10% der Herstellungskosten.

    Lower Austrian Film CommissionLower Austrian Film Commission (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Hier gibt es ein ShowreelShowreel (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

  4. 04

    Land OberösterreichLand Oberösterreich (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Für Filmprojekte aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug werden Förderung für Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung vergeben. Die maximale Förderhöhe liegt bei 10% der förderbaren Kosten. Unter Einbeziehung künstlerischer, touristischer und wirtschaftlicher Aspekte werden qualifizierte Filmschaffende bei der Realisierung von Filmprojekten nicht nur materiell, sondern auch immateriell unterstützt.

  5. 05

    Land SalzburgLand Salzburg (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Die freie Filmförderung des Bundeslandes Salzburg versteht sich in erster Linie als Filmkunstförderung. Gefördert werden Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme.

    Filmlocation SalzburgFilmlocation Salzburg (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Bei der regionalen Film Commission des Landes Salzburg ist die Förderung von kommerziellen Filmproduktionen im Bereich Kino und TV angesiedelt. Insbesondere der gesamt- bzw. filmwirtschaftliche Effekt für das Land Salzburg, ist Richtschnur für die Beurteilung der Attraktivität eines Projektes. Mindestens 200% der Fördermittel müssen im Land Salzburg ausgegeben („Salzburg-Effekt“) und mindestens 100% der Fördermittel müssen auf Lieferungen und Leistungen der Salzburger Filmwirtschaft entfallen („Salzburger Filmbranchen-Effekt“). Eine weitere Voraussetzung ist die nachweisliche internationale Verwertbarkeit. Bevorzugt werden Förderungswerber / Förderungswerberinnen, die ihren Wohnsitz oder Betriebsstandort im Bundesland Salzburg haben. Die Förderungsbereiche umfassen Kinofilme und Fernsehproduktionen.

    Hier gibt es ein ShowreelShowreel (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

  1. 06

    Cine Styria Film Commission und FondsCine Styria Film Commission und Fonds (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Gefördert werden Kino- und TV-Produktionen mit Bezug zur Steiermark. Die Projekte müssen zumindest teilweise in der Steiermark realisiert werden und touristische sowie wirtschaftliche Effekte in der Steiermark erzielen. Mindestens das Eineinhalbfache der Fördersumme ist im Bundesland auszugeben. Weiteres wesentliches Kriterium ist die internationale Verwertbarkeit der Projekte.

    Hier geht es zum TrailerTrailer (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

    Cine ArtCine Art (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Cine Art ist die steirische Filmförderung für künstlerische Kino- und TV-Produktionen. Wert gelegt wird auf filmästhetische Aspekte sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem audiovisuellen Medium.

    Film Commission GrazFilm Commission Graz (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Die Film Commission ist die zentrale Service-, Anlauf- u. Förderstelle für Filmschaffende in Graz. Unterstützt werden sowohl Kino- als auch Fernsehprojekte. Neben der finanziellen Unterstützung bieten sie Produzenten, die ihr Projekt in Graz realisieren, ein umfassendes Serviceangebot.

  2. 07

    Land TirolLand Tirol (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Für den Bereich „Film, Video, Medienkunst“ werden Jahresförderungen für Institutionen sowie Projektförderungen und Arbeitsstipendien zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist unter anderem der Tirol-Bezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch).

    Cine Tirol Film CommissionCine Tirol Film Commission (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Cine Tirol bietet die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Kino und TV-Projekte in Form eines nicht rückzahlbaren Produktionskostenzuschusses. Darüber hinaus werden durch das Cine Tirol Location Service umfangreiche Informationen und Hilfestellungen angeboten. Förderungsvoraussetzungen sind der inhaltliche Tirol-Bezug des Projektes sowie der wirtschaftliche Tirol-Effekt (produktionsbedingte Ausgaben vor Ort). Kriterien für die Beurteilung durch Cine Tirol sind auch die künstlerische Qualität des Filmprojektes und dessen internationale Verwertbarkeit. Antragsberechtigt sind künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte Produzenten / Produzentinnen.

    Hier geht es zum TrailerTrailer (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

  3. 08

    Land VorarlbergLand Vorarlberg (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Die Förderbereiche umfassen künstlerische Filmprojekte (inkl. Filmfestivals und kleinere Kinos) sowie regional-wirtschaftlicher und touristisch-kultureller Filmprojekte. Seit 2014 gibt es diesen zusätzlichen, zweckgebunden Fördertopf in Höhe von 250.000 Euro. Unterstützt werden Filme, die Vorarlberg als Kultur-, Wirtschafts- oder Tourismusstandort thematisieren. Förderkriterien sind Qualität, Vorarlberg-Bezug, Verwertbarkeit und Reichweite. Die Förderung beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten, höchstens aber 150.000 Euro pro Produktion. Antragsberechtigt sind österreichische sowie internationale Produktionen (EWR-Raum).

  4. 09

    Filmfonds WienFilmfonds Wien (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Der Filmfonds Wien ist die größte regionale Förderinstitution Österreichs. Die Stadt Wien finanziert den Fonds mit rund 11 Millionen Euro jährlich. Damit unterstützt der Filmfonds Wien nicht nur die Qualität und Vielfalt des österreichischen Films, sondern auch die Wiener Kinolandschaft. Gefördert werden können Spielfilme (Mindestlänge von 70 Minuten), Kinder- und Dokumentarfilme (Mindestlänge: 59 Minuten) für Kino und TV. Entscheidende Kriterien für eine Förderung sind die kulturelle, künstlerische und wirtschaftliche Bedeutung eines Projekts. Letztere wird am Wiener Filmbrancheneffekt gemessen: Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen der Beschäftigung Wiener Filmschaffender, der Nutzung der Wiener Filminfrastruktur oder Wien als Drehort zugutekommen.

    Die Förderbereiche umfassen:

       Projektentwicklung

       Herstellung

       Kinostart

       Sonstige Verwertungsmaßnahmen

       Strukturmaßnahmen

       Kinoförderung

    Förderentscheidungen werden von einer Jury bzw. der Geschäftsführung getroffen. In der Regel gibt es vier Einreichtermine pro Jahr.

    Vienna Film CommissionVienna Film Commission (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Hier gibt es ein ShowreelShowreel (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).

    Vienna Film IncentiveVienna Film Incentive (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Das Vienna Film Incentive fördert internationale fiktionale und non-fiktionale Projekte (z. B. Spielfilme, Spielfilmserien und Dokumentationen) für Kino, Fernsehen und VoD-Plattformen mit einer Mindestlaufzeit von 45 Minuten, die in Wien gedreht werden und für den internationalen Vertrieb bestimmt sind. Die Produktionen müssen mindestens zwei volle Drehtage in Wien durchführen.

    Gefördert werden Ausgaben, die direkt mit den Dreharbeiten in Wien in Zusammenhang stehen.

    Stadt WienStadt Wien (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

    Die Kulturabteilung (MA 7) der Stadt Wien fördert Projekte im Bereich der Filmkunst (z.B. Produktion, Festival, Institution). Voraussetzung ist ein „Wien-Bezug“.

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